
Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Ausfälle an Forderungen aus Warenlieferungen und vollständig erbrachten Dienstleistungen, die dadurch entstehen, dass versicherte Kunden mit Sitz in dem im Versicherungsschein genannten Ländern während der Laufzeit des Versicherungsvertrages zahlungsunfähig werden. Forderungen aus Gebrauchs- und ...
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